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SL · Drs. 17/1 · Antrag · 16. Wahlperiode · eingebracht 22.04.2022

Verfahren bei Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Landtages

DemokratieRechtsstaatParlamentsrecht
Bewertung treffend?

Zusammenfassung

Der Antrag regelt ein gemeinsames, vereinfachtes Verfahren für die Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Landtagsabgeordneten im Saarland, insbesondere für Verkehrsdelikte und Bagatellfälle.

Kernforderungen
  • Genehmigung von Strafverfahren bis zum Ende der Wahlperiode
  • Vorentscheidung durch Ausschuss bei Bagatellfällen
  • Ausschluss bestimmter Maßnahmen von der Immunitätsgenehmigung
4.0/10
Überarbeiten
Bewertungs-Sicherheit: hoch

Der Antrag regelt parlamentarische Immunitätsverfahren rein formal-prozedural und berührt keine konkreten Gemeinwohl-Dimensionen wie soziale Gerechtigkeit, Ökologie oder Mitbestimmung. Er stärkt die Rechtsstaatlichkeit (Menschenwürde, Spalte 1), aber nur indirekt und ohne Bezug zur Wirkung auf Bürger:innen oder Natur. Kein Feld der GWÖ-Matrix wird aktiv gefördert; stattdessen bleibt die politische Verantwortung der Abgeordneten gegenüber der Bevölkerung unthematisiert — ein gravierendes Defizit in Bezug auf Transparenz & Mitbestimmung (Spalte 5) und Solidarität (Spalte 2). Einzelne Regelungen wie die Bagatellisierung von Verkehrsdelikten untergraben das Vertrauen in die Gleichheit vor dem Gesetz.

Stärkster Wert — Stärken

Klare prozedurale Regelung; Interfraktionelle Einigung

Schwächster Wert — Schwächen

Keine Verankerung in Gemeinwohlwerten; Bagatellisierung von Delikten

Matrix 2.0 · 25 Felder

Schwerpunkt-Felder: C1C3D5
Menschenwürde
Solidarität
Ökol. Nachhaltigkeit
Soz. Gerechtigkeit
Transparenz
A · Lieferant:innen
B · Finanzen
C · Verwaltung
+
D · Bürger:innen
−−
E · Gesellschaft & Natur

Bewertungs-Kontext

Wahlperiode: 16. Wahlperiode (2017-05-09 bis 2022-04-25)
Regierung zur Antragszeit: Hans I (CDU+SPD), vereidigt 2018-02-28, abgelöst 2022-04-25
Bewertet gegen die folgenden Wahlprogramme:
Diese Bewertung wurde am 12.04.2026 mit qwen-plus-latest gegen den oben genannten Programm-Stand erzeugt.

Programm-Treue pro Fraktion

SPD Antragsteller:in Regierungsfraktion
Wahlprogramm 5/10

Der Antrag enthält keine explizite Verbindung zu SPD-Kernthemen wie soziale Gerechtigkeit, Demokratieerlebbarkeit oder Prävention von Machtmissbrauch. Er folgt einer technischen Verwaltungslogik, während das SPD-Wahlprogramm 2022 Demokratie als lebendig, partizipativ und verantwortlich beschreibt (z.B. Q4). Kein Zitat aus dem SPD-Wahlprogramm passt inhaltlich zum Antrag.

Keine wörtlich passenden Stellen im Wahlprogramm gefunden. Die Bewertung beruht auf inhaltlicher Auslegung — entweder benennt das Programm das konkrete Thema nicht explizit, oder es bleibt zu allgemein, um wörtlich zugeordnet zu werden.

Parteiprogramm 6/10

Das Hamburger Programm betont 'Demokratischen Sozialismus' als andauernde Aufgabe und verbindet Rechtsstaat mit sozialer Gerechtigkeit (z.B. Recht auf Arbeit, Vorsorgender Sozialstaat). Der Antrag behandelt Immunität isoliert, ohne diese Verbindung herzustellen. Kein wörtliches Zitat aus dem Hamburger Programm passt.

Keine wörtlich passenden Stellen im Parteiprogramm gefunden. Die Bewertung beruht auf inhaltlicher Auslegung — entweder benennt das Programm das konkrete Thema nicht explizit, oder es bleibt zu allgemein, um wörtlich zugeordnet zu werden.

CDU Antragsteller:in
Wahlprogramm 4/10

Die CDU betont im Wahlprogramm 2022 Subsidiarität, Rechtsstaat und Verantwortung (Q6–Q10), aber nicht die institutionelle Absicherung von Abgeordneten gegen strafrechtliche Verfolgung. Der Antrag widerspricht implizit dem christlich-demokratischen Menschenbild, da er Privilegien institutionalisiert, ohne Gegenleistung an Transparenz oder Bürgernähe. Kein Zitat aus dem CDU-Wahlprogramm bezieht sich auf Immunität.

Keine wörtlich passenden Stellen im Wahlprogramm gefunden. Die Bewertung beruht auf inhaltlicher Auslegung — entweder benennt das Programm das konkrete Thema nicht explizit, oder es bleibt zu allgemein, um wörtlich zugeordnet zu werden.

Parteiprogramm 5/10

Das CDU-Grundsatzprogramm 'In Freiheit leben' (2024) verankert Rechtsstaatlichkeit, aber auch Verantwortung und Begrenzung staatlicher Macht. Der Antrag entkoppelt Mandatsträger:innen faktisch von der Rechtsordnung – ein Widerspruch zur Leitidee 'starker aber begrenzter Staat'. Kein passendes Zitat vorhanden.

Keine wörtlich passenden Stellen im Parteiprogramm gefunden. Die Bewertung beruht auf inhaltlicher Auslegung — entweder benennt das Programm das konkrete Thema nicht explizit, oder es bleibt zu allgemein, um wörtlich zugeordnet zu werden.

AfD Antragsteller:in
Wahlprogramm 7/10

Die AfD fordert im Wahlprogramm 2022 direkte Demokratie, Volksentscheide und Amtszeitbegrenzung (Q12, Q13, Q16–Q18), was eine kritische Haltung gegenüber parlamentarischen Privilegien nahelegt. Dennoch unterstützt sie den Antrag – möglicherweise zur Sicherung eigener Mandatsträger. Ein zentraler Passus aus dem Grundsatzprogramm passt: 'Angriffe auf Amtspersonen härter bestrafen' (Q20), was indirekt mit der Immunitätsregelung korrespondiert, da beide Themen den Schutz von Amtsträgern betreffen.

Keine wörtlich passenden Stellen im Wahlprogramm gefunden. Die Bewertung beruht auf inhaltlicher Auslegung — entweder benennt das Programm das konkrete Thema nicht explizit, oder es bleibt zu allgemein, um wörtlich zugeordnet zu werden.

Parteiprogramm 7/10

Das AfD-Grundsatzprogramm (2016) betont 'Macht der Parteien beschränken' (Q17) und 'Wider das Berufspolitikertum' (Q16), was einer Immunitätsregelung, die Mandatsträger vor Rechenschaft stellt, eher entgegensteht. Dennoch wird in Q20 explizit der Schutz von Amtspersonen hervorgehoben – dies bildet einen inhaltlichen Anknüpfungspunkt, wenn auch kein direkter Bezug zur Immunität besteht.

„Der immer mehr um sich greifenden Aggressivität gegen Amtspersonen im weiteren Sinne (Polizeibeamte, Feuerwehrangehörige und sonstige Rettungskräfte) ist dadurch zu begegnen, dass tätliche Angriffe auf diesen Personenkreis mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten zu ahnden sind."
✓ verifiziert AfD Grundsatzprogramm 2016, S. 26 · PDF öffnen

Verbesserungsvorschläge

Vorschlag 1 von 3
Die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder einer Erzwingungshaft (§§ 96, 97 OWiG) bedürfen der Genehmigung des Landtages unter Beteiligung eines unabhängigen Ethikbeirats und nach öffentlicher Anhörung im Ausschuss .

Stärkt Transparenz & Mitbestimmung (Spalte 5) und soziale Gerechtigkeit (Spalte 4) durch externe Kontrolle und Öffentlichkeit – entspricht GWÖ-Wert 'Demokratie als Prozess', nicht als Privileg.

Vorschlag 2 von 3
Bei Vorentscheidungen werden die Beschlüsse des Ausschusses dem Landtag durch die Präsidentin oder den Präsidenten schriftlich mitgeteilt. Sie werden innerhalb von zwei Sitzungswochen auf die Tagesordnung gesetzt, es sei denn, der Ausschuss begründet schriftlich, warum eine öffentliche Debatte nicht erforderlich ist.

Fördert Transparenz & Mitbestimmung (Spalte 5) und stärkt die parlamentarische Kontrolle über eigene Immunitätsentscheidungen – entspricht GWÖ-Wert 'Demokratie statt Geheimverfahren'.

Vorschlag 3 von 3
Diese Genehmigung umfasst nicht [...] den Antrag auf Einleitung eines ehren- oder berufsgerichtlichen Verfahrens und den Antrag auf Verhängung eines vorläufigen Berufs- oder Vertretungsverbots, sofern der Antrag auf Grund schwerwiegender Vorwürfe gegen die Ausübung des Mandats gerichtet ist und eine Gefährdung des Gemeinwohls plausibel dargelegt wird.

Verknüpft Immunität mit dem Gemeinwohl-Prinzip (Spalte 2) und verhindert Missbrauch des Mandats – entspricht GWÖ-Wert 'Solidarität statt Privileg'.

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Bewertungs-Historie

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Kommentare

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