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BE · Drs. 19/2619 · Antrag · 19. Wahlperiode · eingebracht 04.09.2025

Neunzehntes Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin

DemokratieVerfassungKommunalpolitik
Bewertung treffend?

Zusammenfassung

Der Antrag der AfD-Fraktion zielt auf eine Verfassungsänderung zur Einführung der Direktwahl des Bezirksbürgermeisters in Berlin sowie auf eine stärkere institutionelle Verankerung der Bezirksverordnetenversammlung.

Kernforderungen
  • Direktwahl des Bezirksbürgermeisters
  • Synchronisation der Wahlperioden von BVV und Abgeordnetenhaus
  • Änderung der Zusammensetzung des Bezirksamts nach d’Hondt-Verfahren
  • Abberufungsmöglichkeit für Bezirksstadträte durch BVV
5.0/10
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Bewertungs-Sicherheit: hoch

Der Antrag stärkt Transparenz & Mitbestimmung (Wert 5) durch Direktwahl und klare Amtszeiten (Felder D5, C5), was die Demokratie vor Ort fördert. Er berührt Menschenwürde (Wert 1) neutral, da keine Regelung zu Grundrechten oder Diskriminierung erfolgt. Soziale Gerechtigkeit (Wert 4) bleibt unberührt – weder wird Daseinsvorsorge gestärkt noch Ungleichheit adressiert. Ökologische Nachhaltigkeit (Wert 3) und Solidarität (Wert 2) werden nicht thematisiert. Ein gravierender Mangel ist die fehlende Verankerung von Teilhabe für nicht-EU-Ausländer:innen (Feld D1), was im Kontext Berlins eine systematische Ausgrenzung darstellt und den GWÖ-Score begrenzt.

Stärkster Wert — Stärken

Klare Stärkung der Bezirksdemokratie; Synchronisation von Wahlperioden erhöht Planungssicherheit

Schwächster Wert — Schwächen

Ausschluss nicht-EU-Ausländer:innen von Wahlrecht; Kein Bezug zu sozialen, ökologischen oder solidarischen Zielen

Matrix 2.0 · 25 Felder

Schwerpunkt-Felder: D5C5
Menschenwürde
Solidarität
Ökol. Nachhaltigkeit
Soz. Gerechtigkeit
Transparenz
A · Lieferant:innen
B · Finanzen
C · Verwaltung
+
D · Bürger:innen
+
E · Gesellschaft & Natur

Bewertungs-Kontext

Wahlperiode: 19. Wahlperiode (2021-11-04 – laufend)
Regierung zur Antragszeit: Wegner I (CDU+SPD), vereidigt 2023-04-27
Bewertet gegen die folgenden Wahlprogramme:
Diese Bewertung wurde am 12.04.2026 mit qwen-plus-latest gegen den oben genannten Programm-Stand erzeugt.

Programm-Treue pro Fraktion

CDU Regierungsfraktion
Wahlprogramm 6/10

Die CDU fordert in ihrem Berlin-Plan 2021 eine stärkere Eigenverantwortung der Bezirke (z.B. Schwerpunktsetzung in Bildung, Umwelt), was mit der Zielrichtung des Antrags kongruent ist. Allerdings verfolgt die CDU kein Konzept der Direktwahl des Bezirksbürgermeisters, sondern betont die Rolle der Bezirksverordnetenversammlung als gewähltes Organ – ein struktureller Unterschied. Kein Widerspruch, aber auch keine explizite Unterstützung.

„Wir werden dafür sorgen, dass die Bezirke eigenverantwortlich zusätzliche Schwerpunkte auch in anderen Bereichen setzen können, beispielsweise bei Bildung und Wirtschaft, Umwelt und Kultur."
✓ verifiziert CDU Berlin Berlin-Plan 2021, S. 78 · PDF öffnen
Parteiprogramm 7/10

Das CDU-Grundsatzprogramm 2024 bekennt sich zur repräsentativen Demokratie und sieht partizipative Elemente als sinnvolle Ergänzung – dies lässt Raum für direktdemokratische Innovationen wie die Direktwahl. Die Betonung von Subsidiarität und starker lokaler Selbstverwaltung passt zum Anliegen der Bezirksstärkung.

„Wir bekennen uns zur repräsentativen Demokratie. In unserer Demokratie lenken die Bürger durch gewählte Volksvertreter die Geschicke der Politik. Unsere Demokratie lebt davon, dass sich Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel als kommunale Mandatsträger für das Gemeinwesen engagieren."
✓ verifiziert CDU Grundsatzprogramm 2024, S. 76 · PDF öffnen
SPD Regierungsfraktion
Wahlprogramm 4/10

Die SPD setzt auf einen parteiübergreifenden Verfassungskonvent zur Neudefinition des Senats-Bezirks-Verhältnisses (S. 66), also auf konsensbasierte, institutionelle Reform – nicht auf eine einseitige, fraktionsgetriebene Verfassungsänderung. Der Antrag widerspricht dem SPD-Anspruch nach Kooperation und Verfassungsdialog. Zudem lehnt die SPD die Direktwahl des Bezirksbürgermeisters ab, da sie die parlamentarische Verantwortung der BVV stärken will.

„In einem parteiübergreifendem Verfassungskonvent werden wir das künftige Verhältnis zwischen Senat und Bezirken neu definieren."
✓ verifiziert SPD Berlin Wahlprogramm AGH 2021, S. 66 · PDF öffnen
Parteiprogramm 3/10

Das Hamburger Programm betont Demokratie als „andauernde Aufgabe“ und verankert Solidarität als Grundwert. Ein einseitiger, konfrontativer Verfassungsantrag ohne Beteiligung der Bürger:innen oder anderer Fraktionen steht im Spannungsfeld zu diesen Prinzipien. Die Forderung nach stärkerer Bezirksautonomie ist zwar grundsätzlich kompatibel, doch die methodische Durchsetzung widerspricht dem sozialdemokratischen Verständnis von Demokratie als Prozess.

Keine wörtlich passenden Stellen im Parteiprogramm gefunden. Die Bewertung beruht auf inhaltlicher Auslegung — entweder benennt das Programm das konkrete Thema nicht explizit, oder es bleibt zu allgemein, um wörtlich zugeordnet zu werden.

GRÜNE
Wahlprogramm 2/10

Die GRÜNEN setzen auf Bürger:innenräte und partizipative Demokratie, aber immer im Rahmen einer starken, transparenten und inklusiven Verwaltung. Der Antrag enthält keinerlei Mechanismen für Beteiligung von Nicht-Wahlberechtigten (z.B. Nicht-EU-Ausländer:innen), was im grünen Verständnis von Gerechtigkeit und Teilhabe fundamental widerspricht. Zudem fehlt jede Verknüpfung zu ökologischen oder sozialen Zielen.

Keine wörtlich passenden Stellen im Wahlprogramm gefunden. Die Bewertung beruht auf inhaltlicher Auslegung — entweder benennt das Programm das konkrete Thema nicht explizit, oder es bleibt zu allgemein, um wörtlich zugeordnet zu werden.

Parteiprogramm 2/10

Das Grundsatzprogramm 2020 verankert 'Gerechtigkeit' als sozial-ökologische Transformation und 'Demokratie' als lebendige, inklusive Partizipation. Die Ausschlusswirkung des Antrags gegenüber rund 300.000 nicht-EU-Berliner:innen verstößt gegen beide Prinzipien. Die Fokussierung auf formale Wahlrechtserweiterung (nur EU) ohne substantielle Teilhaberechte ist unzureichend.

Keine wörtlich passenden Stellen im Parteiprogramm gefunden. Die Bewertung beruht auf inhaltlicher Auslegung — entweder benennt das Programm das konkrete Thema nicht explizit, oder es bleibt zu allgemein, um wörtlich zugeordnet zu werden.

LINKE
Wahlprogramm 0/10

Keine Quellen im Index — Bewertung nicht möglich.

Keine wörtlich passenden Stellen im Wahlprogramm gefunden. Die Bewertung beruht auf inhaltlicher Auslegung — entweder benennt das Programm das konkrete Thema nicht explizit, oder es bleibt zu allgemein, um wörtlich zugeordnet zu werden.

Parteiprogramm 0/10

Keine Quellen im Index — Bewertung nicht möglich.

Keine wörtlich passenden Stellen im Parteiprogramm gefunden. Die Bewertung beruht auf inhaltlicher Auslegung — entweder benennt das Programm das konkrete Thema nicht explizit, oder es bleibt zu allgemein, um wörtlich zugeordnet zu werden.

AfD Antragsteller:in
Wahlprogramm 9/10

Der Antrag entspricht exakt dem AfD-Kernanliegen der Stärkung direkter Demokratie und Bürgerbeteiligung, wie im Berliner Wahlprogramm 2021 formuliert: 'Die Stärkung der direkten Demokratie ist ein Herzensanliegen der AfD.' Die Direktwahl des Bezirksbürgermeisters ist eine konkrete Umsetzung dieser Forderung.

„Stärkung von Bürgerbeteiligung und direkter Demokratie Die Stärkung der direkten Demokratie ist ein Herzensanliegen der AfD."
✓ verifiziert AfD Berlin Wahlprogramm AGH 2021, S. 52 · PDF öffnen
Parteiprogramm 9/10

Das AfD-Grundsatzprogramm 2016 fordert ausdrücklich 'Volksabstimmungen nach Schweizer Vorbild' und betont die Notwendigkeit, 'dem Volk das Recht geben, über vom Parlament beschlossene Gesetze abzustimmen'. Die Direktwahl des Bezirksbürgermeisters ist ein elementarer Baustein dieser direktdemokratischen Logik und entspricht dem Ziel, 'die Flut der oftmals unsinnigen Gesetzesvorlagen nachhaltig einzudämmen'.

„Die AfD setzt sich dafür ein, Volksentscheide in Anlehnung an das Schweizer Vorbild auch in Deutschland einzuführen. Wir wollen dem Volk das Recht geben, über vom Parlament beschlossene Gesetze abzustimmen."
✓ verifiziert AfD Grundsatzprogramm 2016, S. 9 · PDF öffnen

Verbesserungsvorschläge

Vorschlag 1 von 3
Wahlberechtigt und wählbar sind unter den gleichen Voraussetzungen wie Deutsche auch Personen, die seit mindestens fünf Jahren ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben , unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.

Stärkt Menschenwürde (D1) und Transparenz & Mitbestimmung (D5) durch inklusive Teilhabe – entspricht GWÖ-Forderung nach gesellschaftlicher Integration und demokratischer Gleichstellung.

Vorschlag 2 von 3
Die Bezirksverordnetenversammlung kann mit Zweidrittelmehrheit der Bezirksverordneten einen Bezirksstadtrat vor Beendigung der Amtszeit abberufen, sofern ein begründeter Vertrauensverlust festgestellt wird und ein unabhängiges Gremium die Sachlage prüft .

Stärkt Rechtsstaatsprinzip (C1) und Transparenz (C5) durch objektive, rechtsstaatliche Kontrollinstanz – verhindert politisch motivierte Abberufungen.

Vorschlag 3 von 3
Durch die Direktwahl des Bezirksbürgermeisters wird nicht nur die direkte Demokratie und damit das direkte Mitbestimmungsrecht der Bürger gestärkt, sondern auch die Bedeutung dieser Position hervorgehoben – unter Einbeziehung einer verpflichtenden Bürger:innenbefragung zu zentralen Bezirksaufgaben vor jeder Wahl .

Verankert echte Mitbestimmung (D5) statt bloßer Wahlformalität – schließt Lücke zwischen formal-demokratischer und inhaltlich-gemeinwohlorientierter Partizipation.

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Bewertungs-Historie

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Kommentare

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