Zusammenfassung
Der Antrag regelt die Wahl von parlamentarischen Vertrauensleuten für den Ausschuss zur Wahl ehrenamtlicher Richter:innen am Finanzgericht Bremen.
- Benennung von Vertrauensleuten der drei Regierungsfraktionen
- Stellvertretungsregelung für alle genannten Personen
- Dringlichkeitsantrag mit sofortiger Abstimmung
Der Antrag betrifft die demokratische Mitbestimmung bei der Besetzung eines unabhängigen Gerichtsausschusses (Transparenz & Mitbestimmung, Wert 5) und stärkt die Rechtsstaatlichkeit durch ehrenamtliche Bürgerbeteiligung an der Justiz (Menschenwürde, Wert 1). Er berührt jedoch keine ökologischen, sozialen oder solidarischen Dimensionen direkt — weder in Beschaffung (A), Haushalt (B), Verwaltung (C) noch in Wirkung auf Bürger:innen (D) oder überregionale Verantwortung (E). Die fehlende Verknüpfung mit Gemeinwohl-Kriterien wie sozialer Gerechtigkeit oder Nachhaltigkeit begrenzt die GWÖ-Tiefe.
Stärkster Wert — Stärken
Demokratische Legitimation der Justiz; Parlamentarische Kontrolle
Schwächster Wert — Schwächen
Keine Verbindung zu sozialen oder ökologischen Gemeinwohlzielen; Keine Bürger*innenbeteiligung jenseits parlamentarischer Vertretung
Matrix 2.0 · 25 Felder
Bewertungs-Kontext
Programm-Treue pro Fraktion
Wahlprogramm 9/10
Der Antrag entspricht vollständig dem SPD-Bremen-Wahlprogramm 2023, das Demokratie stärken und Rechtsstaatlichkeit durch transparente, partizipative Institutionen verankern will. Die Wahl von Vertrauensleuten für einen gerichtlichen Ausschuss ist ein konkreter Akt institutioneller Demokratieförderung.
Parteiprogramm 8/10
Das Hamburger Programm betont Demokratie als lebendigen Prozess und Rechtsstaatlichkeit als Grundlage sozialer Gerechtigkeit. Die Einbindung gewählter Vertreter:innen in Justizorgane passt zum Prinzip des 'vorsorgenden Sozialstaats' und zur Stärkung demokratischer Kontrolle.
Keine wörtlich passenden Stellen im Parteiprogramm gefunden. Die Bewertung beruht auf inhaltlicher Auslegung — entweder benennt das Programm das konkrete Thema nicht explizit, oder es bleibt zu allgemein, um wörtlich zugeordnet zu werden.
Wahlprogramm 0/10
Keine Quellen im Index — Bewertung nicht möglich.
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Parteiprogramm 0/10
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Wahlprogramm 9/10
Der Antrag spiegelt die grüne Forderung nach einer weiterentwickelten, transparenten und partizipativen Parlamentsarbeit wider — insbesondere die Stärkung von Kontrollfunktionen und demokratischer Legitimation auch in Justizangelegenheiten.
Parteiprogramm 8/10
Das Grundsatzprogramm 2020 verankert Demokratie als lebendige, partizipative Praxis und betont die Notwendigkeit institutioneller Transparenz. Die Wahl von Vertrauensleuten für einen gerichtlichen Ausschuss entspricht diesem Verständnis von 'lebendiger Demokratie'.
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Wahlprogramm 9/10
Der Antrag korrespondiert mit der LINKE-Bremen-Forderung nach stärkerer Bürger*innenbeteiligung und Demokratisierung staatlicher Institutionen — insbesondere im Bereich Justiz und Verwaltung.
Parteiprogramm 7/10
Das Erfurter Programm betont Gewaltenteilung und Demokratisierung der Justiz. Die Einbindung parlamentarischer Vertrauensleute in den Richterwahlausschuss ist ein Schritt in diese Richtung — allerdings bleibt die Frage der direkten Bürger*innenbeteiligung (z. B. durch Bürger*innenräte) offen.
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Wahlprogramm 0/10
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Parteiprogramm 0/10
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Wahlprogramm 0/10
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Parteiprogramm 0/10
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Verbesserungsvorschläge
Stärkt die Werte Solidarität (Wert 2) und soziale Gerechtigkeit (Wert 4) durch explizite Inklusionsverpflichtung — bezieht sich auf Felder D2 und D4.
Verknüpft die personelle Wahl mit gemeinwohlorientierten Kompetenzen — stärkt die Relevanz für soziale Gerechtigkeit (Wert 4) und ökologische Nachhaltigkeit (Wert 3) im Finanzgerichtsalltag (Feld C4).
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