Zusammenfassung
Formaler Dringlichkeitsantrag zur Wahl zweier Vertrauensleute für den Richterwahlausschuss am Finanzgericht Bremen — ohne inhaltliche Zielsetzung oder gemeinwohlbezogene Kriterien.
- Wahl von Marcus Bayer als Vertrauensmann
- Benennung von Annefriede Laue als Stellvertreterin
- Benennung von Jan Timke als weiterem Vertrauensmann
Der Antrag betrifft ausschließlich ein rein formelles, verfassungsrechtlich vorgeschriebenes Verfahren (§ 83 Abs. 1 FGO) zur Wahl von Vertrauensleuten für einen Richterwahlausschuss. Er enthält keinerlei inhaltliche Aussage zu Gemeinwohl-Themen wie soziale Gerechtigkeit, Ökologie, Solidarität oder Mitbestimmung. Er berührt keine der fünf Berührungsgruppen (A–E) inhaltlich — weder Bürger:innen noch Lieferketten, Finanzpartner, Verwaltungshandeln noch zukünftige Wirkungen. Damit ist er strukturell neutral gegenüber allen GWÖ-Werten — aber auch nicht fördernd. Die fehlende inhaltliche Dimension führt zu einer systematischen Unfähigkeit, Gemeinwohlziele zu adressieren.
Schwächster Wert — Schwächen
Keine inhaltliche Bezugnahme auf Gemeinwohlziele; Keine Beteiligungsmöglichkeit für Bürger:innen
Bewertungs-Kontext
Programm-Treue pro Fraktion
Wahlprogramm 0/10
Keine Quellen im Index — Bewertung nicht möglich.
Keine wörtlich passenden Stellen im Wahlprogramm gefunden. Die Bewertung beruht auf inhaltlicher Auslegung — entweder benennt das Programm das konkrete Thema nicht explizit, oder es bleibt zu allgemein, um wörtlich zugeordnet zu werden.
Parteiprogramm 0/10
Keine Quellen im Index — Bewertung nicht möglich.
Keine wörtlich passenden Stellen im Parteiprogramm gefunden. Die Bewertung beruht auf inhaltlicher Auslegung — entweder benennt das Programm das konkrete Thema nicht explizit, oder es bleibt zu allgemein, um wörtlich zugeordnet zu werden.
Wahlprogramm 0/10
Keine Quellen im Index — Bewertung nicht möglich.
Keine wörtlich passenden Stellen im Wahlprogramm gefunden. Die Bewertung beruht auf inhaltlicher Auslegung — entweder benennt das Programm das konkrete Thema nicht explizit, oder es bleibt zu allgemein, um wörtlich zugeordnet zu werden.
Parteiprogramm 0/10
Keine Quellen im Index — Bewertung nicht möglich.
Keine wörtlich passenden Stellen im Parteiprogramm gefunden. Die Bewertung beruht auf inhaltlicher Auslegung — entweder benennt das Programm das konkrete Thema nicht explizit, oder es bleibt zu allgemein, um wörtlich zugeordnet zu werden.
Wahlprogramm 0/10
Keine Quellen im Index — Bewertung nicht möglich.
Keine wörtlich passenden Stellen im Wahlprogramm gefunden. Die Bewertung beruht auf inhaltlicher Auslegung — entweder benennt das Programm das konkrete Thema nicht explizit, oder es bleibt zu allgemein, um wörtlich zugeordnet zu werden.
Parteiprogramm 0/10
Keine Quellen im Index — Bewertung nicht möglich.
Keine wörtlich passenden Stellen im Parteiprogramm gefunden. Die Bewertung beruht auf inhaltlicher Auslegung — entweder benennt das Programm das konkrete Thema nicht explizit, oder es bleibt zu allgemein, um wörtlich zugeordnet zu werden.
Wahlprogramm 0/10
Keine Quellen im Index — Bewertung nicht möglich.
Keine wörtlich passenden Stellen im Wahlprogramm gefunden. Die Bewertung beruht auf inhaltlicher Auslegung — entweder benennt das Programm das konkrete Thema nicht explizit, oder es bleibt zu allgemein, um wörtlich zugeordnet zu werden.
Parteiprogramm 0/10
Keine Quellen im Index — Bewertung nicht möglich.
Keine wörtlich passenden Stellen im Parteiprogramm gefunden. Die Bewertung beruht auf inhaltlicher Auslegung — entweder benennt das Programm das konkrete Thema nicht explizit, oder es bleibt zu allgemein, um wörtlich zugeordnet zu werden.
Wahlprogramm 0/10
Keine Quellen im Index — Bewertung nicht möglich.
Keine wörtlich passenden Stellen im Wahlprogramm gefunden. Die Bewertung beruht auf inhaltlicher Auslegung — entweder benennt das Programm das konkrete Thema nicht explizit, oder es bleibt zu allgemein, um wörtlich zugeordnet zu werden.
Parteiprogramm 0/10
Keine Quellen im Index — Bewertung nicht möglich.
Keine wörtlich passenden Stellen im Parteiprogramm gefunden. Die Bewertung beruht auf inhaltlicher Auslegung — entweder benennt das Programm das konkrete Thema nicht explizit, oder es bleibt zu allgemein, um wörtlich zugeordnet zu werden.
Verbesserungsvorschläge
Einführung eines expliziten Gemeinwohl-Kriteriums bei der Auswahl von Vertrauensleuten stärkt die Werte Solidarität, Transparenz & Mitbestimmung (Feld D5/C5) und macht das Verfahren für Bürger:innen nachvollziehbar.
Fördert Transparenz & Mitbestimmung (D5), Menschenwürde (D1) durch Zugang zum Recht und Soziale Gerechtigkeit (D4) durch partizipative Legitimation.
Verankert den Antrag in einem normativen Rahmen, der mit den GWÖ-Werten Menschenwürde, Solidarität und Transparenz korrespondiert (Felder D1, D2, D5).
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